Impressum
BÖGL Metallbau GmbH
Unternehmensgegenstand
Schlosser, Wasserstrahlzuschnitt
Anschrift
Kleinbach 1
A-4926 St. Marienkirchen am Hausruck
Telefon
07753/3318
E-Mail
office@boegl-metallbau.at
UID-Nummer
ATU77439336
Firmenbuch-Nummer
FN 567472v
Gerichtsstand
LG Ried im Innkreis
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
07:00 – 12:00 Uhr und
13:00 – 16:30 Uhr
Freitag
07:00 – 12:00 Uhr
Raiffeisenbank Ried
IBAN: AT23 3445 0000 0261 8932
BIC: RZOOAT2L450
Mitgliedschaften bei der Wirtschaftskammerorganisation:
Mitglied bei der WKO OÖ, Landesinnungen
Anwendbare Rechtsvorschriften und Zugang dazu:
Gewerbeordnung
Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde:
Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis
Berufsbezeichnung:
Werksmeister
Verleihungsstaat:
Meisterprüfung abgelegt in Österreich
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Urheberrecht
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Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Konzeption, Gestaltung, Layout
Bildmaterial
Maximilian Brandl, Zimmerei Bögl, tricksiebzehn KREATIVAGENTUR, Hamster – Der Bildermacher,
dreamstime.com, fotolia.com
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - STAND 10.07.2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutzerklärung der BÖGL Bau GmbH, der BÖGL Metallbau GmbH und der BÖGL Immobilien GmbH (im Folgenden kurz BÖGL)
(unterstrichene Klauseln gelten nicht für Konsumenten)
1. Geltungsbereich
1.1. Alle Lieferungen und Leistungen von BÖGL erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Regelungen z.B. in AGB oder Formblättern von Vertragspartnern (im Folgenden VP) verpflichten BÖGL nur bei unterschriftlichem Anerkenntnis. BÖGL ist nicht verpflichtet, den AGB der VP zu widersprechen, selbst wenn in diesen AGB deren Gültigkeit als ausdrückliche Bedingung genannt wird.
1.2. Alle Aussagen, Ratschläge und/oder mündlichen Erklärungen von BÖGL sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
2. Angebot/Kostenvoranschlag/Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote, Kostenvoranschläge und Angebotspreise von BÖGL sind unverbindlich, freibleibend und ohne Gewährleistung von Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für erstellte Kostenvoranschläge wird ausdrücklich Entgeltlichkeit vereinbart.
2.2. Verkäufe, Aufträge und Verträge kommen erst nach Übermittlung der schriftlichen (Auftrags-) Bestätigung durch BÖGL zustande.
2.3. Die in Anzeigen, Preislisten, Prospekten, etc. angegebenen Mengen-, Maß-, Gewichts-, Analyse-, Eigenschafts- und sonstigen Leistungsdaten, Einzelpreise und Konditionen sind grundsätzlich unverbindlich. Daten in Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich vom Auftraggeber unverzüglich zu prüfen, ansonsten geltend die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Ausführungen als vereinbart und verbindlich. Alle Muster sind unverbindliche Typenmuster und können abweichen.
2.4. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, Angebote und sonstige Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich eines auszugsweisen Kopierens bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
2.5. Tritt der Vertragspartner aus einem nicht von BÖGL zu vertretenden Grund vor Ausführung vom Vertrag zurück, ist BÖGL in jedem Fall berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von zumindest 20 % vom Kaufpreis/Werklohn (netto) zu verlangen, zumindest jedoch das angemessene Entgelt für bereits erbrachte Leistungen gem. § 1152 ABGB.
3. Preisgleitungsvereinbarung / Indexanpassung
3.1. Alle Angebotspreise sind zum Datum des Angebots kalkuliert. Wird der Auftrag nach erfolgtem Vertragsabschluss nicht innerhalb von zwei Monaten ab Angebotsdatum ausgeführt, treten Änderungen aufgrund der späteren Auftragsausführung oder aufgrund von Umständen ein, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für BÖGL nicht vorhersehbar waren oder nicht der Sphäre von BÖGL zuzuordnen sind, ist BÖGL zur Neukalkulation der angegebenen Vertragspreise zum Ausführungszeitpunkt berechtigt. Dies betrifft insbesondere nicht vorhersehbare wesentliche Preissteigerungen (Materialpreise, Löhne etc.). BÖGL steht in jedem Fall eine angemessene Entlohnung (iSd § 1168 ABGB) zu.
3.2. Angebote bzw. Kostenvoranschläge und darin enthaltene Preise haben 7 Werktage Gültigkeit, danach wird Preisgleitung vereinbart. Die vereinbarten Preise sind veränderlich. Sie beruhen auf Kalkulationen zum Datum des Angebots. BÖGL behält sich vor, eintretende, für BÖGL unvorhersehbare und unbeeinflussbare Preisveränderungen, die sachlich gerechtfertigt sind, nach den nachfolgend angeführten Grundsätzen an den VP weiterzugeben: Das vereinbarte Entgelt wird auf Grundlage des Baupreisindex BPI gesamt 2020 wertgesichert. Ausgangsbasis für die Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Alle Veränderungen sind auf Dezimalstellen zu rechnen. BÖGL ist berechtigt, iSd § 6 Abs 1 Z5 KSchG für seine Leistungen eine sich durch die Wertsicherung (Indexanpassung) ergebende Erhöhung des bei Vertragsabschluss bestimmten Entgelts zu verlangen und verpflichtet sich gleichzeitig, eine Verringerung im gleichen Ausmaß an den Konsumenten weiterzugeben. Wertveränderungen unter 2% bleiben unberücksichtigt. Eine Anpassung erfolgt zum Zeitpunkt der Schlussrechnungslegung.
4. Lieferung/Erfüllung
4.1. Von BÖGL angegebene (voraussichtliche) Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen nicht vor Vorliegen der vollständigen technischen und sonstigen Ausführungsdetails und/oder vor Bezahlung einer vereinbarten Anzahlung. BÖGL ist zu geringfügigen Auftragsänderungen wie werkstoffbedingten Änderungen in Maß, Farbe, Holz- oder Furnierbild, Faserung oder Struktur auch einseitig berechtigt, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind.
4.2. Unvorhergesehene oder außergewöhnliche Ereignisse aller Art wie Elementarereignisse, Streiks, Ausfall von Materiallieferungen, Epidemien, staatliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen und sonstige von BÖGL nicht zu vertretende Umstände berechtigen BÖGL unter Ausschluss aller Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüche des Vertragspartners zur Verlängerung der Lieferfrist um zumindest 2 Monate ab Wegfall des Hindernisses oder zur ganzen oder teilweisen Aufhebung des Vertrages.
4.3. BÖGL ist zu Teillieferungen berechtigt, die als selbstständige Lieferungen behandelt und verrechnet werden können.
4.4. Der vereinbarte Zahlungsplan ist einzuhalten. Sollten aufgrund verzögerter Teilzahlungen für BÖGL Schäden entstehen (Skontoverlust, Zinsen für Zwischenfinanzierung, etc.), so ist der VP verpflichtet, die Schäden zu ersetzen.
4.5. Voraussetzungen für einen Rücktritt des Vertragspartners vom Vertrag bei Lieferverzug ist grobes Verschulden von BÖGL und der erfolglose Ablauf einer Nachfrist von mindestens 7 Wochen. Bei Verzug durch BÖGL; welcher aufgrund von nicht verfügbarem Material, Baustoff, etc. nicht durch BÖGL zu vertreten ist, beginnt die Nachfrist erst ab Wegfall des Lieferengpasses zu laufen.
4.6. Der Gefahrenübergang auf den Vertragspartner erfolgt in jedem Fall mit der Ablieferung der Ware beim VP.
4.7. Wird die Ware vom Vertragspartner entgegen einer Terminvereinbarung nicht übernommen oder wurden die zur Lieferung und Leistungserbringung von BÖGL erforderlichen Vorbereitungen und Maßnahmen vom Vertragspartner nicht getroffen, ist BÖGL berechtigt, vollständige Zahlung zu verlangen und die Ware bei vollem Gefahrenübergang auf den Vertragspartner auf dessen Kosten und Gefahr einzulagern.
4.8. BÖGL ist nicht verpflichtet, die übernommenen Leistungen selbst auszuführen, sondern kann sich fachlich versierter Dritter bedienen.
4.9. Die Beauftragung erfolgt – sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde- ab fertiger Bodenplatte.
5. Gewährleistung/Haftung
5.1. Der VP hat dafür zu sorgen, dass er oder eine Vertretungsperson die Lieferungen übernimmt. Etwaig vorliegende Mängel sind vom VP binnen einer angemessenen Frist von 7 Tagen zu rügen. Mängel, die aufgrund ihrer Beschaffenheit erst später erkannt werden, müssen bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich nach deren Erkennen gerügt werden. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
5.2. Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen obliegt uns die Wahl des Gewährleistungsbehelfs. Der Vertragspartner verzichtet auf die Wandlung des Vertrages.
5.3. Verbesserungen oder Verbesserungsversuche verlängern bzw. unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht. Bei Teillieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist unbeschadet einer allfällig vereinbarten Abnahme des (Bau-) Werks mit der Lieferung oder Herstellung des jeweiligen Teils oder Fertigstellung des BÖGL erteilten Auftrags.
5.4. Die Gewährleistungsfrist wird auf 1 Jahr beschränkt, sofern eine Mängelrüge rechtzeitig erhoben wurde. Die Geltung von § 924 2.Satz ABGB wird ausgeschlossen.
5.5. Als „Garantie“ bezeichnete Erklärungen von BÖGL stellen grundsätzlich nur gesetzliche (verlängerte) Gewährleistungszusagen und keine Garantiezusagen dar.
5.6. BÖGL haftet für Schäden des Vertragspartners grundsätzlich nur bei/für grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für sämtliche vorvertraglichen Schutzbestimmungen wie etwas Warn- und Hinweispflicht.
5.7. Die Höhe der Schadenersatzansprüche ist in jedem Fall mit dem Wert der gelieferten (Teil-)Ware beschränkt.
5.8. VP verpflichtet sich zur Einhaltung aller Service-, Wartungs- und Instandhaltungsintervalle. Für Schäden oder Mängel, die durch nicht sachgemäßen Umgang oder Nichteinhaltung der Wartung eintreten, übernimmt BÖGL keine Haftung.
5.9. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die von BÖGL gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungsbeträge einschließlich aller Nebenforderungen aus allen Lieferungen Eigentum von BÖGL und geht insbesondere durch Einbau nicht verloren.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungskondition vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug (netto) ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
7.2. BÖGL ist jederzeit berechtigt, Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.
7.3. Fällige Gegenforderungen können gegen Ansprüche von BÖGL nur dann aufgerechnet werden, wenn BÖGL die Gegenforderung schriftlich anerkannt hat oder sie rechtskräftig gerichtlich zugesprochen wurde.
7.4. Dem Vertragspartner steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Insbesondere darf der Vertragspartner die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen oder nicht vollständiger Lieferung nicht verweigern oder verzögern.
7.5. Mehrere Vertragspartner haften BÖGL gegenüber zur ungeteilten Hand.
7.6. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen sind wir berechtigt, auch ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz einzufordern. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten 4% an Verzugszinsen als vereinbart.
7.7. Für eine Mahnung darf BÖGL Betreibungskosten iHv € 50,00 fordern.
7.8. Mit Zahlung der Schlussrechnung erfolgt Gefahrenübergang und wird das Gewerk ordnungsgemäß übernommen.
8. Geschäfte mit Konsumenten/Widerrufsrecht
8.1. Auf Vertragsverhältnisse zwischen BÖGL und Konsumenten iSd KSchG finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung. Hat der VP seine Vertragserklärung nicht in den von BÖGL für geschäftliche Zwecke dauernd benützten Räumen abgegeben und liegen keine Ausschlussgründe für das Rücktrittsrecht iSd § 3 Abs 3 KSchG vor, so kann der VP von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen 14 Tagen entsprechend § 3 KSchG zurücktreten. Um das Rücktritts- oder Widerrufsrecht auszuüben, muss dies BÖGL mittels eindeutiger Erklärung (Fax, Brief, etc.) binnen 14 Tagen ab Auftragserteilung mitgeteilt werden.
8.2. Wird das Auftragsverhältnis widerrufen, hat BÖGL alle erhaltenen Zahlungen binnen angemessener Frist ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Auftragsverhältnisses eingegangen ist. In derselben Frist hat der Verbraucher alle bereits erhaltenen Leistungen auf eigene Kosten zurückzustellen.
8.3. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich entgeltlich und ohne Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit erstellt worden. Es handelt sich um unverbindliche Kostenvoranschläge. Sollten von BÖGL bereits Leistungen erbracht worden sein (Erstellung von Plänen, Kostenkalkulationen, Kostenvoranschläge, Angebot, etc.) und sollte es nicht zu einer Auftragserteilung seitens des VP kommen, so gebührt BÖGL dafür ein angemessenes Entgelt.
8.4. Das Rücktrittrecht besteht nicht bei Bestellung von Waren, die nach den besonderen Bedürfnissen des Vertragspartners (Kundenspezifikation) angefertigt werden oder wenn die Ausführung der Leistungen von BÖGL vor Ablauf der Rücktrittfrist ausdrücklich verlang wird oder wenn es sich um die Ausführung von ausdrücklich angeforderten Besuchen zu Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten handelt.
8.5. Fällige Gegenforderungen können gegen Ansprüche von BÖGL nur dann aufgerechnet werden, wenn BÖGL die Gegenforderung schriftlich anerkannt hat oder sie rechtskräftig gerichtlich zugesprochen wurde.
8.6. Dem Vertragspartner steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Insbesondere darf der Vertragspartner die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen oder nicht vollständiger Lieferung nicht verweigern oder verzögern.
8.7. Mehrere Vertragspartner haften BÖGL gegenüber zur ungeteilten Hand.
8.8. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen sind wir berechtigt, auch ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen von 4% einzufordern.
8.9. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Regelungen.
8.10. Für eine Mahnung darf BÖGL Betreibungskosten iHv € 50,00 fordern.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Vertragspartners BÖGL gegenüber ist 4926 St. Marienkirchen am Hausruck.
9.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen BÖGL und dem VP ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und/oder des UN-Kaufrechts anzuwenden.
9.3. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in A-4910 Ried im Innkreis vereinbart.
10. Allgemeines
10.1. BÖGL übernimmt keine Haftung für (Personen-)Schäden von bauseits beigestellten Helfern/Personen oder anderen am Gewerk tätigen Dritten. Der VP ist verpflichtet, diese Personen angemessen zu entlohnen, zu versichern und für eine Arbeitsbewilligung zu sorgen. BÖGL übernimmt zudem keine Haftung für Leistungen, die durch Dritte oder den VP selbst erbracht wurden. Auch für eine Richtigkeit der Ausführung der Arbeiten durch Dritte oder des VP haftet BÖGL nicht. Für Schäden, die durch Tätigkeiten von Dritten oder des Bauherrn am Gewerk entstehen, haftete BÖGL nicht. Der VP hat den am Gewerk tätigen Dritten ausreichende Schutzausrüstung nach dem Stand der Technik (Helme, Schuhe, etc.) zur Verfügung zu stellen. Für allenfalls durch die Beiziehung Dritter entstehende Schäden übernimmt BÖGL keine Haftung.
10.2. Der VP trägt das Baugrundrisiko. BÖGL trifft – mit Ausnahme offensichtlicher Untauglichkeit des Baugrundes – diesbezüglich keine Nachforschungspflicht und/oder Haftung.
10.3. Sollten Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, vereinbaren die Vertragsparteien, dass die restlichen Bestimmungen davon unberührt und in Geltung bleiben. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche treten soll, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.4. Dieser Vertrag wird in einer Ausfertigung errichtet, wobei BÖGL das Original erhält, VP erhält eine Kopie.
10.5. Alle sonstigen Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftlichkeit. Für erteilte Nachtrags- und Zusatzaufträge steht auch ohne gesonderte Vereinbarung jedenfalls ein angemessenes Entgelt zu.
11. Datenschutz:
11.1. Der VP erteilt seine Einwilligung und stimmt ausdrücklich zu, dass seine personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Geburtsdatum, Unternehmenszugehörigkeit, Beruf, allenfalls Firmenbuchnummer, Ansprechperson und Vertretungsbefugnisse, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, UID-Nummer, Kreditkartendaten und sonstige zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des VP notwendigen weiteren personenbezogenen Daten, zum Zweck der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Angebotserstellung, Bearbeitung von Anfrage) und der Vertragserfüllung sowie der laufenden weiteren Betreuung des VP, zum Zweck der Bewerbung der Produkte und Leistungen von BÖGL (Unterbreitung von Angeboten, Zusendungen von Werbung, Newsletter) in welcher Form auch immer strukturiert und/oder automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
11.2. Der VP ist einverstanden, dass ihm Mitteilungen von BÖGL, auch in elektronischer Form (E-Mail) bis auf Widerruf zugesendet werden.
11.3. Alle erteilten Einwilligungen bzw. Zustimmungen können einzeln und zur Gänze jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich an die BÖGL Bau GmbH, Kleinbach 5, 4926 St. Marienkirchen am Hausruck, Email office@boegl-bau.at kostenfrei widerrufen werden.
11.4. Die (personenbezogenen) Daten werden von BÖGL nur zu den beschriebenen Zwecken verarbeitet, gespeichert und verwendet. Es besteht keine Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder erfolgt über Wunsch des VP. Alle (personenbezogenen) Daten werden von BÖGL jedenfalls für die Dauer der allgemeinen Aufbewahrungspflicht (BAO, UGB: 7 Jahre) gespeichert. Sofern personenbezogene Daten darüber hinaus zum Zwecke der Ausübung und/oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder eine längere Aufbewahrung der Daten (gesetzlich angeordnet oder erforderlich) ist, erfolgt die Speicherung der Daten für die Dauer der allgemeinen Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen von 30 Jahren.
11.5. Es besteht die Möglichkeit und das Recht, jederzeit zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten von BÖGL gespeichert wurden, Kopien dieser Daten zu erhalten, die personenbezogenen Daten zu berichtigen, zu ergänzen oder zu löschen (insofern diese falsch erfasst oder nicht rechtskonform verarbeitet wurden), die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einzuschränken (insofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist), unter bestimmten Umständen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für die Verarbeitung zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen sowie insbesondere bei der zuständigen Behörde (Datenschutzbehörde) Beschwerde zu erheben.